Der Wesenstest - hunde-gutachter.me



Der Wesenstest

Der Wesenstest variiert von Sachverständigen zu Sachverständigen etwas, da nur Eckpunkte nicht der komplette Verlauf vorgeschrieben ist. Deshalb kann ich hier nur den Ablauf meiner Prüfung schildern. Sollten Sie den Test bei einem anderen Sachverständigen durchführen lassen, können Sie sicher auch dort den genauen Ablauf erfragen. Der Test besteht aus zwei Teilen und wird meist am Wohnort des Hundehalters oder vor Ort bei uns  durchgeführt.




Befragung zum Hund:




Dem Hundehalter werden Fragen zum eigenen Hund (Name; Geburtsdatum, Halterdaten, Rasse, Identifizierung, Futter, Versicherung  etc.) gestellt. Hier sind keine fachkynologischen Fragen gemeint, sondern Fragen über die Haltungsbedingungen (Wohnung, Garten, Zwinger, Haus, Grundstück etc), die Anschaffungsgründe (Familienhund, Wach- oder Schutzhund etc.), vorgekommene Sicherheitsstörungen (Beissereien, Unfälle, ect.) Außerdem wird erfragt, wer mit dem Hund Gassi geht, ihn versorgt ob es noch andere Haustiere gibt, insbesondere Zweit- oder Dritthunde, Verhalten gegenüber Wild- und Federvieh. Verhalten bei Begegnungen mit Erwachsenen und Kindern, anderen Hunden, dem Straßenverkehr und anderen Umwelteinflüssen.








Überprüfungsrundgang:




Beim Überprüfungsrundgang werden folgende Situationen geprüft:
Verhalten in der Wohnung, Haus, Grundstück. Lässt der Hund Besucher ein? Wie verhält er sich? Ist er territorial aggressiv? Der Hund muss sich nicht über Besucher freuen, er darf aber auf keinen Fall Besucher durch Aggressionsverhalten aus der Wohnung vertreiben.
Grundgehorsam (Sitz, Platz und Herankommen bei Abruf mit und ohne Ablenkung sowie Leinenführigkeit). Eine "blitzsaubere" Unterordnung ist nicht erforderlich. Ich möchte sehen, ob der Halter auf seinen an- und angeleinten Hund einwirken kann.
Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, laufenden Kindern und ängstlichen Personen. Nach Absprache mit dem Halter um Gefährliche Situationen zu vermeiden. Der Hund muss sich nicht von jedem anfassen lassen, darf aber auch nicht wehrtrieblich reagieren, wenn ihm der Halter dies untersagt hat.
Verhalten gegenüber einer Person, welche auf den Hundehalter zuläuft, aber KEINEN Angriff auf diesen ausübt. Der Hund darf hier kein Angriffsverhalten zeigen.
Beutespiele. Beim Beutewerfspiel muss der Hund seine Beute (Ball) zumindest an seinen Halter abgeben. Beim Beutezerrspiel möchte ich sehen, ob sich der Hund in höchster Motivationslage in das Spiel "hineinsteigert" und dann eventuell zu Übersprunghandlungen neigt. Der Halter muss in der Lage sein, dem Hund per Kommando oder körperlicher Abnahme die Beute jederzeit abnehmen zu können.
Verhalten des Hundes in Personengruppen. Mehrere Personen stehen in einer kleineren Gruppe zusammen. Der Hundeführer soll nun seinen Hund durch die Personen hindurchführen. Die Personen fassen den Hund nicht an, gehen aber auch nicht zur Seite.
Reaktion des Hundes, wenn er von mir Leckerlis angeboten bekommt oder angefasst wird. Ist es möglich die Ohren und Zähne anzusehen? Wie reagiert der Hund bei Blickfixierung? Vereinsamung des Hundes. Hierfür wird der Hund angebunden (wie etwa vor einem Geschäft) und der Halter entfernt sich außer Sichtweite des Hundes. Nach ein paar Minuten nähere ich mich dem Hund und spreche diesen an. Hier möchte ich sehen, ob der Hund ohne Hundehalter zu Angst- oder Territorialaggression neigt.




  



1. Auf Wunsch wird der Hund auch nur angeleint überprüft. Allerdings wird dann im Gutachten die Empfehlung ausgesprochen, für den Hund auch einen Leinenpflicht zu verhängen, da die Reaktionen freifolgend ja nicht überprüft werden konnten. Die Leinenpflicht kann aber wieder aufgehoben werden, wenn die Halter nachträglich nachweist, dass er auf seinen ab geleinten Hund hinreichend einwirken kann. Z.B. nach Besuch einer Hundeschule.
2. Gleichgeschlechtliche Unverträglichkeiten sind als normales Verhalten unter Kaniden anzusehen, sofern diese nicht ausarten. Der Hundehalter muss seinen Hund psychisch und physisch führen und auf diesen einwirken können.
3. Der Hundehalter darf in jeder Prüfungssituation bei seinem Hund sein und auf diesen einwirken (außer kurzfristig bei der Vereinsamung.)
4. Der Hundehalter darf selbstverständlich die Prüfung auf Video aufzeichnen oder diese von mir aufzeichnen lassen. Auch kann der Halter gerne eine zweite Person zur Überprüfung mitbringen.
5. Tierschutzwidrige Halsungen sind nicht gestattet (kein Ferntrainer oder Stachelhalsungen. Krallenhalsbänder sind erlaubt.) Ebenso dürfen die Hunde nicht medikamentös ruhig gestellt werden. (Gibt`s auch...)
  




6. Reagiert der Hund in einzelnen Situationen nicht wie erforderlich, hat der Sachverständige auch die Möglichkeit der zuständigen Behörde bestimmte Einzelfallmaßnahmen zu empfehlen (anordnen kann er gar nichts). Als mögliche Beispiele wäre: Leinen- oder/und Maulkorbpflicht, Besuch einer Hundeschule, nur bestimmte Personen, welche den Hund führen dürfen, etc... Eine Kastration kann nicht empfohlen werden. Der Hund erhält so trotzdem die Befreiung von der Erlaubnispflicht, also ein Negativzeugnis, der Halter muss aber bestimmte Auflagen beachten.




Wichtig ist für mich in der Gesamtbeurteilung das der Halter die Tatsächliche Gewalt über den Hund ausüben kann, der Hund muss kein Zirkushund sein aber der Halter muss seinen Hund kennen und beherrschen, kleine Macken sind durchaus tolerierbar wenn der Halter diese kennt und weiß was zu tun ist.

 
 
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