Meine Qualifikationen - hunde-gutachter.me



Sachverständiger für die Sachkundeprüfung gemäß der Hundeverordnung Berlin.




Gutachter für den Senat von Berlin, Erstellung von Rassegutachten.




Sachverständiger für die Sachkundeprüfung des Landes Brandenburg.




Sachverständiger für die Beurteilung von Rassezugehörigkeit, gefährlicher Hunde, des Landes Brandenburg ,nach Abstimmung mit der jeweiligen OA Zertifizierte




Zuchtstätte, mit fortlaufender Kontrolle.




Abschluss des D.C. Züchterseminars mit Zertifikat.




Zuchtwart der Delegierten Commission.




Zuchtwart des WRV  Deutsche Rassehunde Zuchtverbände im UCI




Zuchtrichter des WRV Deutsche Rassehunde Zuchtverbände  im UCI.




Leistungsrichter des WRV Deutsche Rassehunde Zuchtverbände  im UCI.




Auszeichnung des Zwingers „von den Pretorianern" mit dem Prädikat: Vorbildliche Zuchtstätte




Tierschutzbeauftragter für Berlin, der Delegierten Commission.




Gutachterlich bestätigte Prüfung der Nothilfestation nach den Kriterien von Tierheimen.




Gutachterlich bestätigte Zwingeranlage gemäß Tierschutzgesetz.




Gutachterlich bestätigte Prüfung der Zwingeranlage der Kriterien von Polizeihundestaffeln.




Gutachterlich bestätigte Sicherheit der Zwingeranlage für die Unterbringung von gefährlichen Hunden.




Ordnungsbehördlich zugelassene Zwinger, Zucht, Ausbildung, Abrichtung und Führen von Hunden und gefährlichen Hunden.




VDH Sachkundenachweis über Verhaltenskunde von Hunden.




VDH Sachkundenachweis über den Umgang mit gefährlichen Hunden.




Sachkundenachweis nach §8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Führen von Hunden.




Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde nach §10, Abs.1 der Hundehalterverordnung.




Erlaubnis und Sachkundenachweis nach §11 des Tierschutzgesetzes zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung und Handel mit Wirbeltieren.




Erlaubnis und Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zum Betreiben von Tierheimen und dem gewerbsmäßigen Halten von Wirbeltieren.




Erweiterung des Sachkundenachweises und Erlaubnis gemäß §11 des Tierschutzgesetzes, Hunde für Dritte zu Schutzzwecken auszubilden und hierfür Einrichtungen zu unterhalten.




Sachkundenachweis nach § 17 des Tierseuchengesetzes.




Ausnahmegenehmigung nach §5 des Tierschutzgesetzes zur Immobilisierung (Betäubung) von Hunden.




Nachweis und Zeugnis der waffenrechtlichen und veterinärrechtlichen Sachkunde für den Umgang mit Narkosewaffen und deren Munition.




Abgelegte Ausbildung und Prüfung der IHK Potsdam auf den Gebieten:




1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht




2. Bürgerliches Gesetzbuch




3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen




4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste




5. Umgang mit Menschen




6. Grundsätze der Sicherheitstechnik




Abschluss des Verwaltungsseminars „Rechtsfragen der Hundehaltung"

 
 
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